Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bestattungen und Bestattungsvorsorge vom Calla Bestattungsinstitut

FAQ – Fragen zu Bestattungsvorsorge

Antworten auf häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle haben wir einige häufig gestellte Fragen zur Bestattungsvorsorge zusammengestellt, um Ihnen hier schnelle Antworten zu geben.
Wenn Sie weitere Fragen zur Bestattungsvorsorge haben oder einzelne Punkte noch einmal in Ruhe besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Eine Bestattungsvorsorge für die eigene Bestattung/Beerdigung kann zu Lebzeiten durch einen Vertrag mit einem Bestattungsinstitut getroffen werden. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen gemischten, überwiegend dem Vertragsrecht unterliegenden Vertragstyp. Die vorab gezahlten Beiträge sollten zum Schutz vor Insolvenz des beauftragten Bestattungsinstituts auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden.

Die Bestattungsvorsorge regelt die eigentliche Bestattung – es wird detailliert festgelegt, welche Bestattung wie erfolgen soll, und diese wird finanziell abgesichert. Eine Sterbegeldversicherung dient der finanziellen Absicherung von Beerdigungskosten und anderen direkt mit dem Tod verbundenen Kosten. Eine Bestattungsvorsorge setzt keine Sterbegeldversicherung voraus.

In einer Bestattungsvorsorge können unter anderem folgende Punkte festgelegt werden: Bestattungsart, Gestaltung und Ablauf der Trauerfeier und Feierlichkeiten nach der Beisetzung, Beisetzungsort, Trauerredner, Musik, Traueranzeige, Floristik, Grabstein und Grabschmuck. Zusätzlich zu diesen Inhalten gibt es noch weitere Aspekte, die entsprechend individueller Wünsche in einer Bestattungsvorsorge festgelegt werden können. Das Calla-Team berät Sie dazu sehr gerne in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Die Änderung oder Kündigung einer Bestattungsvorsorge ist grundsätzlich nur zwischen den beiden Vertragsparteien möglich. Nach dem Tod kann der Vertrag nicht geändert werden.

Ein Sparbuch gilt nicht als sichere Bestattungsvorsorge. Sparbücher können von Sozialämtern zur Finanzierung des Lebensunterhalts aufgelöst werden, falls der Sparbuchinhaber im Alter auf öffentliche Hilfen angewiesen sein sollte.

Sparbücher sollten auch nicht auf den Namen eines Bestatters ausgestellt werden, da die Sparbücher im Fall der Insolvenz des Bestattungsinstituts sonst verloren sind.

Ja, denn eine Bestattungsvorsorge ist Ausdruck der eigenen Persönlichkeit und wird in angemessener Höhe als Sonderschonvermögen anerkannt. Eine Bestattungsvorsorge kann aus dem eigenen Ersparten abgesichert werden, ehe eventuelle Heimkosten das eigene Vermögen übersteigen. Sollte zum Zeitpunkt der Beantragung von Sozialhilfe bereits eine „angemessene“ Bestattungsvorsorge bestehen, dann kann diese ohne Einschränkung bestehen bleiben.

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