Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Bestattungen und Bestattungsvorsorge vom Calla Bestattungsinstitut

FAQ – Fragen zu Bestattungen

Antworten auf häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle haben wir einige häufig gestellte Fragen zur Durchführung von Bestattungen zusammengestellt, um Ihnen hier schnelle Antworten zu geben.
Wenn Sie weitere Fragen zu Bestattungsthemen haben oder einzelne Punkte persönlich besprechen möchten, stehen wir Ihnen gerne für ein Telefonat oder Treffen zur Verfügung.

Bei einem Todesfall im eigenen Zuhause müssen Sie zunächst einen Arzt benachrichtigen. Er stellt den Tod offiziell fest und füllt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus oder Altenheim wird der Arzt in der Regel vom Pflegepersonal verständigt.

Wenn ein Verstorbener keine Bestattungsvorsorge getroffen und seinen letzten Willen nicht dokumentiert hat, liegt die gesamte Organisation und Umsetzung der Bestattung laut Totenfürsorgepflicht bei dessen nächsten Familienangehörigen.

Die Kosten für eine Beerdigung variieren je nach Situation und persönlichen Wünschen. Ohne ein ausführliches Beratungsgespräch mit unserem Team kann daher keine zuverlässige Kostenaussage getroffen werden. Sehr gerne erarbeiten wir Ihnen kostenlos und unverbindlich einen detaillierten Kostenvoranschlag entsprechend Ihrer individuellen Situation. Wir stehen Ihnen für ein Beratungsgespräch in unserem Büro in Frankfurt zur Verfügung oder kommen dazu auch gerne zu Ihnen.

Die Kostentragungspflicht sieht vor, dass die Bezahlung bzw. Finanzierung einer Bestattung durch die Erben des Verstorbenen erfolgt. Sofern keiner der Angehörigen und Erbberechtigten im Stande ist, die Bestattungskosten zu tragen, kann eine Sozialbestattung beantragt werden.

Sollte kein Geld für eine Beerdigung vorhanden sein, dann haben die Angehörigen des Verstorbenen die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Bei Genehmigung des Antrags werden die Kosten für eine standesgemäße und ortsübliche Beerdigung vom Staat getragen.

Das hängt vom jeweiligen Bestattungsinstitut ab. Die Calla Bestattungen und Trauerfallmanagement GmbH bietet Ihnen Finanzierungsmöglichkeiten an. Sehr gerne beraten wir Sie dazu in einem persönlichen Gespräch.

Eine Feuerbestattung ist die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg und die anschließende Beisetzung der Asche.

In Deutschland gilt Beisetzungspflicht und Friedhofszwang. Daher muss die Beisetzung einer verstorbenen Person zwingend auf einem Friedhof oder Friedwald durchgeführt werden. Ausnahme ist die Seebestattung.

Eine Baumbestattung ist eine Form der Naturbestattung. Hierbei wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Die Urne für eine Baumbestattung muss immer aus einem biologisch abbaubaren Material sein.

In Deutschland gilt die Friedhofspflicht. Diese schreibt vor, dass physische Teile eines verstorbenen Menschen lediglich an dafür vorgesehenen Orten aufbewahrt werden dürfen. Das heißt die Friedhofspflicht sieht vor, dass Erdbestattungen in Deutschland nur auf Friedhöfen möglich sind.

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